Strafrecht |
Verurteilungen wegen Totschlags aus Blutrache rechtskräftig |
Das Landgericht Wiesbaden hat – nach einer vom Juni 2005 bis zum Februar 2007 andauernden Hauptverhandlung – den Angeklagten Aydin K., einen heute 64 Jahre alten türkischen Kurden, wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten sowie den zweiten seiner drei Söhne, den heute 32 Jahre alten Angeklagten Ertac K., wegen Beihilfe zum Totschlag zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. |
BGH Beschluss vom 27. Februar 2008 – 2 StR 520/07; PM 39/08 vom 03.03.2008 |
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Verurteilung des Leiters eines Kindertheaters wegen vielfachen sexuellen Missbrauchs rechtskräftig |
Das Landgericht Limburg a. d. Lahn hat den 60-jährigen Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in 40 Fällen, sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in 41 Fällen, sexuellen Missbrauchs von Kindern in 4 Fällen und sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 103 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren und 6 Monaten verurteilt. |
Bundesgerichtshof – Beschluss vom 16.01.2008 – 2 StR 542/07 – PM vom 21.01.2008 |
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Verurteilung des Limburger "Brummi-Mörders" rechtskräftig |
Das Landgericht Limburg a. d. Lahn hat den Angeklagten, einen 29-jährigen LKW-Fahrer, wegen Mordes in drei Fällen, versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie in zwei der Mordfälle zudem wegen zusätzlich vor den Tötungsdelikten begangener Vergewaltigungen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt, die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Sicherungsverwahrung angeordnet. |
Bundesgerichtshof – Beschluss vom 09.01.2008 – 2 StR 504/07 – PM vom 17.01.2008 |
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Urteil im "Gammelfleischskandal" rechtskräftig |
Das Landgericht Essen hat den Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Inverkehrbringens von zum Verzehr nicht geeigneten Lebensmitteln in 21 Fällen, davon in sieben Fällen in Tateinheit mit versuchtem gewerbsmäßigem Betrug, wegen gewerbsmäßigen Inverkehrbringens von Lebensmitteln unter irreführender Bezeichnung, wegen gewerbsmäßigen Betrugs in sieben Fällen und wegen versuchten gewerbsmäßigen Betrugs in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt und ein Berufsverbot für die Dauer von drei Jahren angeordnet. |
Bundesgerichtshof – Beschluss vom 13.12.2007 – 4 StR 384/07 – PM vom 14.01.2008 |
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Verurteilung wegen Hehlerei bei Erwerb auffallend billiger Neuware |
Das Amtsgericht Pforzheim verurteilte einen eBay-Käufer wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe, weil er bei eBay ein als neu angebotenes technisches Gerät, das einen Neupreis von über 2.100 Euro hat, zu einem Auktionspreis von 671 Euro ersteigert hatte. Bei einem derartigen Preisunterschied nimmt - so der Amtsrichter in seiner Begründung - der Käufer zumindest billigend in Kauf, gestohlene Ware zu erwerben. Dies gilt insbesondere dann, wenn er sich nach eigenen Angaben zuvor nach den regulären Handelspreisen erkundigt hat und die Ware aus dem Ausland (hier Polen) stammt. |
Landgericht Karlsruhe – Urteil vom 28.09.2007 – Ns 84 Js 5040/07 – 18 AK 136/07 – JurPC Web-Dok. 182/2007 |
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Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung durch das Landgericht Magdeburg rechtskräftig |
Gegen den Verurteilten war am 26. November 1992 wegen versuchten Totschlags auf eine Freiheitsstrafe von acht Jahren erkannt worden, da er auf eine ihm nur flüchtig bekannte Frau mit dem Springmesser eingestochen hatte, weil er sich in seiner Hoffnung auf ein sexuelles Abenteuer, zu der ihm das spätere Opfer keinen Anlass gegeben hatte, enttäuscht sah. Diese Tat hatte er begangen, nachdem er nach Teilverbüßung einer wegen Mordes durch das Bezirksgericht Halle angeordneten Freiheitsstrafe von 15 Jahren, die auf Grundlage des Einigungsvertrages in eine Jugendstrafe von zehn Jahren umgewandelt worden war, infolge Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung aus der Haft entlassen worden war. |
Bundesgerichthof – Urteil vom 11.10.2007 – 4 StR 246/07 – PM vom 11.10.2007 |
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Bei Entscheidung über Strafantritt im offenen oder geschlossenen Vollzug ist drohender Arbeitsplatzverlust zu berücksichtigen |
Der Beschwerdeführer wurde vom Landgericht Hamburg zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Er beantragte, ihn in eine Einrichtung des offenen Vollzugs zu laden. Er befinde sich derzeit in Freiheit und erfülle ausweislich seines gegenwärtigen Verhaltens die Voraussetzungen für eine Strafverbüßung im offenen Vollzug. Werde er dennoch zunächst in den geschlossenen Vollzug eingewiesen, verliere er seinen festen Arbeitsplatz, den der Arbeitgeber ihm nur für höchstens vier Wochen offen halten könne. Die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde lehnte den Antrag ab, da ihr insoweit die Zuständigkeit fehle, und lud den Beschwerdeführer zum Strafantritt in eine geschlossene Anstalt. Die Generalstaatsanwaltschaft wies die hiergegen gerichtete Beschwerde zurück. Der hamburgische Vollstreckungsplan sehe eine unmittelbare Einweisung in den offenen Vollzug nicht vor. Ein Antrag des Beschwerdeführers auf gerichtliche Entscheidung wurde vom Oberlandesgericht verworfen. Die hamburgische Praxis, die Eignung für den offenen Vollzug erst innerhalb des (geschlossenen) Vollzuges zu überprüfen, sei zur Vermeidung überflüssiger Verlegungen sachgerecht. Für behördliche Ermessensfehler bestünden keine Anhaltspunkte. Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde: |
Bundesverfassungsgericht – Beschluss vom 27.09.2007 – 2 BvR 725/07 – PM vom 15.10.2007 |
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Bundesgerichtshof hebt Freisprüche im sogenannten Ehrenmordprozess auf |
Das Landgericht Berlin hat die angeklagten Brüder A. und M. von dem Vorwurf, ihre Schwester ermordet zu haben, freigesprochen. Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft hat der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil aufgehoben. |
Bundesgerichtshof – Urteil vom 28.08.2007 – 5 StR 31/07 – PM vom 28.08.2007 |
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Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft |
Der Beschwerdeführer befindet sich seit Februar 2006 wegen des Verdachts des bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sowie der räuberischen Erpressung in Untersuchungshaft. Im Juni 2006 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage zum Landgericht Hannover. Die Hauptverhandlung gegen die insgesamt fünf Angeklagten begann im Dezember 2006 und erstreckte sich bis Juni 2007 über insgesamt 15 Verhandlungstage. Für den Zeitraum von Juli bis November 2007 wurden zehn weitere Termine festgelegt. Eine Haftbeschwerde des Beschwerdeführers, die dieser unter anderem mit einer Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes begründete, war erfolglos. Das Oberlandesgericht Celle führte aus, dass zwischenzeitlich gerichtsorganisatorische Maßnahme ergriffen worden seien, um der hohen Belastung der Strafkammer Rechnung zu tragen. |
Bundesverwaltungsgericht – Beschluss vom 08.08.2007 – „ BvR 1609/07 – PM vom 21.08.2007 |
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Bundesgerichtshof bestätigt Freispruch eines Wettbürobetreibers |
Der Angeklagte betrieb im Saarland im Zeitraum zwischen Oktober 2003 bis März 2004 ein Wettbüro, in dem auch die Beteiligung an Sportwetten mit festen Gewinnquoten (sog. Oddset-Wetten) einer auf der Isle of Man ansässigen Firma angeboten wurden. Eine behördliche Erlaubnis besaß der Angeklagte nicht. Das Landgericht hat dahingestellt sein lassen, ob das strafbewehrte Verbot unerlaubten Glücksspiels gegen europäisches Gemeinschaftsrecht und/oder deutsches Verfassungsrecht verstößt; es hat den Angeklagten vielmehr vom Vorwurf der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels (§ 284 StGB) freigesprochen, weil er sich wegen der unklaren Rechtslage in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum befunden habe. Gegen den Freispruch hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. |
Bundesgerichtshof – Urteil vom 16.08.2007 – 4 StR 62/07 – PM vom 16.08.2007 |
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